Schulordnung

Schulordnung

    • Für einen reibungslosen Alltag gelten in unserem Schulgebäude folgende Regeln:

    • Höflichkeit

      Wir begegnen einander höflich.

      Wir grüßen, bitten, danken, helfen und entschuldigen uns.

      Wir hören zu und lassen einander ausreden.

       

      Ruhe

      Wir legen Wert auf ein ruhiges Arbeitsklima.

      Wir achten auch in den Pausen und beim Wechseln der Räume auf eine angemessene Lautstärke.

       

      Ordnung

      Mit Eigentum Anderer wird sorgfältig umgegangen.

      Für mutwillige Beschädigungen übernehmen wir die Haftung.

      Wir trennen den Müll.

       

      Pause

      Wir nutzen die Pause um unsere Unterrichtsmaterialien weg- und herzuräumen.

      Wir bleiben in den 5-Minuten-Pausen in den Klassen.

      Generell halten wir uns innerhalb unseres Stockwerkes auf.

      Wir jausnen und trinken im eigenen Klassenzimmer oder bei Schönwetter im Freien.

       

      Pünktlichkeit

      Ab 7.15 Uhr dürfen wir in die Klassenräume, davor warten wir vor dem Schulhaus oder in der Garderobe.

      Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.

      Wir schließen beim Läuten die Türe und nehmen unseren Platz ein.

      Das Wechseln in die Sonderunterrichtsräume vereinbaren wir mit der Lehrperson.

       

      Sicherheit

      Wir tragen im gesamten Schulgebäude Hausschuhe.

      Am Gang und beim Anstellen bewegen wir uns ruhig und rücksichtsvoll.

       

      Gesundheit

      Wir verzichten auf koffeinhaltige Getränke.

       

      Digitales

      Sobald wir in der Schule sind, schalten wir unsere Handys aus und verwahren sie in der Schultasche.

      Elektronische Geräte nehmen wir nur in Absprache mit den Lehrpersonen in Betrieb.

      Smartwatches dienen nur zum Ablesen der Uhrzeit.

       

      Bekleidung

      Wir nehmen Kapuzen, Kappen und Mützen im Schulhaus ab.

      Piercings, Ohrringe und anderer Schmuck werden für den Turnunterricht abgenommen oder abgeklebt.

      Wir achten auf „entsprechende Kleidung“ (Schulrecht, Schulordnung §4 Abs. 1).